AGB
- Allgemein
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) von Goldlanddeko, Inhaberin Jasmin Mersch, Am Goldberg 9, 49849 Wilsum (nachfolgend: „Goldlanddeko“), gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung für alle Verträge, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend: „Kunde“) mit Goldlanddeko hinsichtlich der von Goldlanddeko angebotenen Mietobjekte abschließt.
- Mietobjekte
Gegenstand des Vertrages (nachfolgend: „Mietobjekte“) sind Dekorationsobjekte, Möbel und elektronische Geräte, die von Goldlanddeko im Bereich Verleih angeboten werden.
Die Mietobjekte sind Eigentum von Goldlanddeko.
Die Mietobjekte werden dem Kunden mit Vertragsabschluss für den im Vertrag definierten Mietzeitraum zur Verfügung gestellt.
Die Mietobjekte sind keine Neuware und können daher Gebrauchsspuren aufweisen. Normale Gebrauchspuren, die auf dem Einsatz der Ware als Mietobjekt beruhen, stellen keinen Reklamationsgrund dar.
Goldlanddeko ist berechtigt, bestellte Mietobjekte durch gleichwertige oder höher qualitative Artikel zum Preis der ursprünglich bestellten Mietobjekte zu ersetzen, sofern Goldlanddeko nicht in der Lage ist, die bestellten Mietgegenstände zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen.
Alle Maßangaben sind Circa-Maße. Goldlanddeko behält sich Abweichungen in Maß, Form und Farbe vor, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
- Vertragsabschluss
Die Darstellung der Mietobjekte durch Goldlanddeko z.B. auf der Webseite goldlanddeko.de stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern dient lediglich zur Aufforderung einer Buchungsanfrage. Die Darstellung ist freibleibend und unverbindlich.
Die Bestellung des Kunden durch den Klick auf „Kostenpflichtig bestellen“ im Kassenbereich stellt ein Angebot an Goldlanddeko zum Abschluss eines Mietvertrages dar. Wenn der Kunde eine Bestellung an Goldlanddeko aufgibt, schickt Goldlanddeko dem Kunden eine Nachricht, die den Eingang der Bestellung bei Goldlanddeko bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebotes des Kunden dar, sondern soll den Kunden nur darüber informieren, dass die Bestellung bei Goldlanddeko eingegangen ist. Ein Mietvertrag kommt erst dann zustande, wenn Goldlanddeko dem Kunden eine separate Nachricht mit Annahme des Angebots (Angebotsannahme) schickt.
Mit Zustandekommen des Vertrages wird eine Anzahlung in Höhe von 25% des Gesamtbetrags fällig. Diese Anzahlung wird auf das Konto von Goldlanddeko überwiesen. Bei nicht Einhalten der Zahlung innerhalb von 7 Tagen nach Zustandekommen des Vertrags, ist Goldlanddeko berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
Vertragssprache ist ausschließlich die deutsche Sprache. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
- Widerrufsrecht und Widerrufsfolgen
Der Kunde kann den Vertragsschluss, welcher durch die Angebotsannahme durch Goldlanddeko zustande kommt, innerhalb von 14 Tagen, ohne Angabe von Gründen, in Textform (z.B. E-Mail oder postalisch) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, welcher zu richten ist, an:
Goldlanddeko
Jasmin Mersch
Am Goldberg 9
49849 Wilsum
Folgen des Widerrufs:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs müssen die jeweils empfangenen Leistungen zurückerstattet werden. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Kunden mit der Absendung seiner Widerrufserklärung, für Goldlanddeko mit deren Empfang.
Im Übrigen gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen.
Das Widerrufsrecht besteht nicht mehr, wenn die Mietobjekte innerhalb der Widerrufsfrist bereits versendet wurden oder von Kunden abgeholt wurden.
- Mietzeitraum
Die Festsetzung des Mietzeitraums ist Bestandteil des Vertrags. Im Folgenden wird zwischen a. Abholung und b. Versand unterschieden.
- Die Miete beginnt mit Übergabe der Mietobjekte an den Kunden oder eine von ihm beauftragte Person. Die Miete endet mit Rückgabe an Goldlanddeko. Die Rückgabe der Mietobjekte hat an dem letzten Tag des vereinbarten Mietzeitraums zu erfolgen.
- Die Miete beginnt mit Erhalt des Pakets. Trifft das Paket vor dem vereinbarten Mietzeitraum ein, erweitert sich dieser ohne Mehrkosten automatisch. Der Kunde muss somit seine Pflichten schon ab diesem Zeitpunkt erfüllen. Die Miete endet, wenn Goldlanddeko das Paket mit den Mietobjekten zurück erhält. Das Paket ist spätestens am letzten Tag des vereinbarten Mietzeitraums abzuschicken. Fällt dieser auf einen Sonn- oder Feiertag, erfolgt der Versand am nächsten Werktag.
Die Bestimmungen gelten auch dann, wenn gemietete Artikel vorzeitig oder unbenutzt zurückgegeben werden.
Erfolgt die Rückgabe oder Rücksendung erst nach dem vereinbarten Ende des Mietzeitraums, so verlängert sich die Mietdauer automatisch um die Anzahl der überschrittenen Tage. Darüber hinaus behält sich Goldlanddeko die Geltendmachung von Schadensersatzansprüche aufgrund der Überschreitung der Mietdauer vor.
- Mietpreise und Zahlungsbedingungen
Gültig sind ausschließlich die Mietpreise aus der jeweils aktuellen Preisliste von Goldlanddeko. Die Preise der Preisliste richten sich an Endverbraucher und Gewerbetreibende. Gem. § 19 UStG erhebt Goldlanddeko keine Umsatzsteuer.
Die Mietpreise für den ausgewählten Mietzeitraum gelten unabhängig davon, ob die Mietobjekte bei der Veranstaltung genutzt werden oder unbenutzt zurückgegeben werden.
Der Mietpreis beinhaltet die reine Miete der Mietobjekte, sofern nicht anders im Angebot festgehalten. Verpackungen, Versicherungen, Transportkosten, und sonstige Kosten sind im Mietpreis nicht enthalten. Kosten für Verpackung und Versand werden gesondert im Kassenbereich bei Wahl der Versandoption berechnet.
Der Auf- sowie Abbau der Mietobjekte oder die Anwesenheit von Goldlanddeko am Veranstaltungsort ist nicht im Preis enthalten, können allerdings per Anfrage als Zusatzleistung dazu gebucht werden.
Nach Angebotsannahme durch Goldlanddeko ist eine Anzahlung in Höhe von 25% des Mietzinses innerhalb von 7 Tagen zu entrichten. Der Restbetrag (inkl. Kaution, ggf. Versand und Reinigungsgebühr) ist spätestens bis 14 Tage vor Mietbeginn zu zahlen.
Der Mietzins muss per Überweisung auf das im Vertrag genannte Bankkonto überwiesen werden. Eine Zahlung gilt erst dann als geleistet, wenn sie bei dem Goldlanddeko eingegangen ist.
Goldlanddeko ist berechtigt, die Auftragsdurchführung bei Zahlungsverzug zu verweigern, bis fällige Rechnungen und Mietsicherheiten vom Kunden vollständig gezahlt sind (Zurückbehaltungsrecht).
Für jede Miete wird eine Kaution erhoben. Bei einem Mietzins unter 100€ sind 25€ Kaution zu entrichten. Bei einem Mietzins über 100€ sind 25% vom Mietzins Kaution zu entrichten.
- Gefahrenübergang und Haftung
Gefahrenübergang
Im Folgenden wird der Gefahrenübergang bei a. Abholung und Rückgabe durch den Kunden und b. Versand beschrieben.
- Der Kunde oder eine von ihm beauftragte Person kann die Mietobjekte am Lager von Goldlanddeko abholen und zum Veranstaltungsort transportieren. Ab Übergabe geht die Gefahr der Beschädigung der Mietobjekte auf den Kunden über. Das Mietobjekt ist ordnungsgemäß verpackt und steht zur Abholung bereit. Der Kunde ist bei Selbstabholung der Mietobjekte verantwortlich für die Feststellung von Menge und Unversehrtheit der Mietgegenstände und bestätigt mit der Übernahme die Vollständigkeit und den einwandfreien Zustand dieser. Spätere Mängelanzeigen sind ausgeschlossen und werden nicht anerkannt.
- Werden die Mietobjekte versendet, geht die Gefahr der Beschädigung der Mietobjekte auf den Kunden über, sobald die Mietobjekte an die gewünschte Adresse geliefert wurden. Sind beim Paketversand Schäden etwaiger Art durch den Transport entstanden, muss der Kunde dies sofort fotografieren und die Fotos an Goldlanddeko per E-Mail schicken. Dabei ist darauf zu achten, dass auch die eventuell beschädigte Verpackung und die beschädigte Ware fotografiert wird. Die beschädigten Mietsachen müssen wieder zurückgesendet werden.
Haftung
Die Mietobjekte sind nicht versichert. Dem Kunden wird geraten, eine Haftpflichtversicherung für das jeweiligen Mietobjekte von Abholung bis Rückgabe zu schließen.
Der Kunde haftet für Beschädigungen oder Verlust der Mietobjekte bis zur vollständigen Rückgabe an Goldlanddeko. Der Kunde verpflichtet sich, während des Mietzeitraums dafür Sorge zu tragen, dass die Mietobjekte keinen Fremdeinflüssen ausgesetzt sind und nicht durch Dritte beschädigt werden. Sollte ein Mietobjekt beschädigt oder abhandengekommen sein, ist Goldlanddeko sofort nach Kenntnisnahme zu benachrichtigen.
Im Fall von Beschädigungen oder Verlust der Mietgegenstände durch Dritte haftet der Kunde.
Bei Verlust oder irreparablen Beschädigungen der Mietobjekte muss der Kunde Ersatz in Höhe des Wiederbeschaffungspreises zzgl. 20% Aufwandsentschädigung leisten.
Im Fall von reparaturfähigen Beschädigungen hat der Kunde die Reparaturkosten an Goldlanddeko zu erstatten. Reparaturkosten richten sich je nach Umfang der Beschädigung und werden mit 30,00€ pro Personalstunde für die Wiederherstellung berechnet, sowie den benötigten Materialkosten (Einkaufspreis).
Die entstandenen Kosten bei reparaturfähigen Beschädigungen, irreparablen Beschädigungen und Verlust werden von der Kautionssumme abgezogen. Sollte darüber hinaus ein Betrag offen sein, wird eine gesonderte Rechnung durch Goldlanddeko gestellt
- Selbstabholung und Rückgabe
Für die Selbstabholung und Rückgabe werden Termine mit einem Zeitfenster von 1 Stunde eingeräumt. Sollte dieses Zeitfenster überschritten werden, d.h. der Kunde erscheint nicht zum vereinbarten Termin, behält sich Goldlanddeko vor eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 15,- Euro pro viertel Stunde zu erheben. Bei einer Verspätung von mehr als einer Stunde bei Rückgabe der Mietobjekte wird ein weiterer Miettag für sämtliche Mietobjekte in Rechnung gestellt.
Der Kunde ist für den ordnungsgemäßen Transport der Mietobjekte verantwortlich, sofern er diesen selbst oder durch Gehilfen durchführt. Für den Transport ist ein geschlossenes Fahrzeug vorgeschrieben. Weiter sind die Maße und das Gewicht der Mietobjekte zu beachten, die ein für den Transport entsprechend großes Transportfahrzeug voraussetzen.
Die Mietobjekte sind gemäß Anleitung von Goldlanddeko bzw. wie erhalten zu verpacken, zu transportieren und aufzubauen.
Das Verpackungsmaterial muss aufgehoben und für den Rücktransport wieder verwendet werden. Falls das Verpackungsmaterial beim Auspacken des Mietobjekts beschädigt wird, muss der Kunde auf eigene Kosten geeignetes Verpackungsmaterial besorgen, um das Mietobjekt ordnungsgemäß für den Rücktransport zu verpacken.
Die vorzeitige Rückgabe der Mietgegenstände führt nicht zur Beendigung des Mietverhältnisses und befreit den Kunden nicht von seinen Sicherungspflichten. Mehrkosten aufgrund der vorzeitigen Rückgabe sind vom Kunden zu tragen.
- Reinigung und Instandsetzungsgebühr
Weist ein Mietobjekt eine besondere Verunreinigung wie z.B. Brandlöcher, Flecken von Kerzenwachs oder Weinflecken, die durch eine normale Reinigung nicht entfernt werden können, wird Goldlanddeko diese fachmännisch entfernen und dem Kunden die Kosten in Rechnung stellen.
Instandsetzungsgebühren werden nach Rückgabe der Mietobjekte ermittelt.
Die Kosten für die Instandsetzung werden von der Kautionssumme abgezogen. Sollte darüber hinaus ein Betrag offen sein, wird eine gesonderte Rechnung durch Goldlanddeko gestellt.
- Annahmeverweigerung oder Stornierung
Wünscht der Kunde einen vorzeitigen Rücktritt vom Vertrag oder eine einvernehmliche, vorzeitige Vertragsauflösung, die nicht auf Gründe höhere Gewalt oder grober Fahrlässigkeit durch Goldlanddeko zurückzuführen sind, liegt es im Ermessen von Goldlanddeko, diesem zuzustimmen. Ein Anspruch des Kunden hierauf besteht nicht. Im Falle des Rücktritts bzw. der nicht durch Goldlanddeko verschuldeten Kündigung des Vertrages hat der Kunde Goldlanddeko die bis zum Zeitpunkt der Kündigung / des Rücktritts entstandenen Aufwendungen zu ersetzen.
In jedem Fall werden mindestens folgende Kosten als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz fällig:
bis 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn – 25% des Mietzins
bis 1 Monate vor Veranstaltungsbeginn – 50% des Mietzins
ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn – 100% des Mietzins
es sei denn die Mietobjekte können für eine andere Veranstaltung weitervermietet werden.
Dieselbe Regelung greift, wenn der Kunde die Mietobjekte nicht vertragsgemäß zum vereinbarten Zeitpunkt abnimmt.
Wird die Hochzeit coronabedingt verschoben, so kann der Kunde den Termin einmalig kostenfrei umbuchen, sofern der Termin bei Goldlanddeko noch verfügbar ist. Ab der zweiten Verschiebung werden die o.g. Stornierungsgebühren fällig.
Wird die Hochzeit coronabedingt storniert, gelten die üblichen Stornobedingungen.
- Sorgfaltspflichten des Kunden
Der Kunde hat die Mietobjekte während der Mietzeit ordnungsgemäß und pfleglich zu behandeln. Pflegeanleitungen von Goldlanddeko sind zu beachten. Der Kunde übernimmt ab Übergabe durch Goldlanddeko die Haftung für sämtliche Mietobjekte und ist für eine sachgerechte Handhabung verantwortlich. Es ist dem Kunden nicht gestattet das Mietobjekt Dritten zu überlassen.
Die Mietgegenstände müssen vor Witterung geschützt werden und dürfen dieser nicht ausgesetzt sein. Insbesondere bei der Anmietung von Mietobjekten für Outdoor-Veranstaltungen muss der Kunde sicherstellen, dass das Mietobjekt bei Unwetter ordnungsgemäß geschützt abgestellt ist wie z. B. in einer Garage oder Zelt. Goldlanddeko behält sich das Recht vor, bei Missachtung dieser Klausel die Auslieferung zu verweigern oder in diesem Fall vom Vertrag zurückzutreten.
Bei längerer Mietzeit hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, die Mietobjekte ordnungsgemäß zu lagern. Hierfür ist ein abgeschlossener trockener Raum vorgeschrieben.
Die Befestigung von Dekoration darf ausschließlich durch leicht entfernbare Materialien erfolgen. Die Verwendung von Nägeln, Schrauben, stark adhäsiven Klebstoffen und sonstigen, schwer zu entfernenden Stoffen, ist generell zu unterlassen.
- Datenschutz und Speicherung des Vertragstextes
Die Datenschutzpraxis von Goldlanddeko steht im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Bitte beachten Sie hierzu unsere Datenschutzerklärung.
- Schriftform
Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform und müssen von Goldlanddeko ebenso schriftlich bestätigt werden.
- Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hierdurch nicht berührt. An dieser Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahekommt.
- Rechtswahl und Gerichtsstand
Goldlanddeko wird von der Inhaberin Jasmin Mersch mit Firmensitz in Wilsum betrieben.
Das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und Goldlanddeko unterliegt – ungeachtet der Staatsangehörigkeit des Auftraggebers – dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand: Niedersachsen, Amtsgericht Nordhorn